Ich bin seit 13 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Hierbei unterscheide ich nicht nach der Art des Delikts. Sie können mit jedem strafrechtlichen Problem zu mir kommen. Wir werden eine sachgerechte Lösung finden.
Seit 1996 habe ich in über 4000 Strafverfahren Mandanten verteidigt. Diese Erfahrung kann ich zu Ihrem Vorteil einsetzen.
Ich bin Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger.
Mit fachlicher Qualifikation will ich mich gerne Ihren Rechtsproblemen widmen und Ihre Interessen kompetent und engagiert vertreten.
Meine erfahrenen Mitarbeiterinnen begrüßen Sie am Telefon und in der Kanzlei freundlich und hilfsbereit.
Heike Raudszus ist seit 15 Jahren Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte und verstärkt das Kanzleiteam seit drei Jahren mit ihrem Fachwissen.
Jeanette Schneider ist seit über zehn Jahren in meiner Kanzlei tätig und kennt sich mit allen Problemen rund um das strafrechtliche Mandat bestens aus.
Die Kanzlei befindet sich auf der Rückseite des Kriminalgerichts Moabit in einem in der Kaiserzeit errichteten Gebäude.
Ich verteidige Sie bei allen strafrechtlichen Problemen als Wahl- und Pflichtverteidigerin. Dazu gehören insbesondere:
Allgemeines Strafrecht (zum Beispiel Raub, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung)
Betäubungsmittelstrafrecht
Jugendstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht (zum Beispiel Bußgeldverfahren im Straßenverkehr)
Sexualstrafrecht
Mord, Totschlag und andere Kapitaldelikte
So genannte politisch motivierten Straftaten
Brandstiftung und andere gemeingefährliche Delikte
Strafvollstreckungsrecht
Revisionsrecht
Sobald Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, schalten Sie einen Strafverteidiger ein. Es ist ratsam, keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen, ohne vorher Ihren Anwalt konsultiert zu haben.
Das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger, wenn Sie sich in der vom Gericht gesetzten Frist keinen Verteidiger gesucht haben, obwohl ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.
Sie können aber auch einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen. Dann wird der von Ihnen gewählte Verteidiger als Pflichtverteidiger bestellt und die Kosten hierfür zunächst von der Staatskasse übernommen.
Ich habe mein Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin absolviert. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete ich bei der Staatsanwaltschaft Berlin in der Strafvollstreckung. Danach erfolgte das Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin. Nach dem zweiten Staatsexamen, das das Referendariat abschloss, wurde ich 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seitdem bin ich selbständig als Rechtsanwältin tätig und habe ausschließlich Mandate aus dem Bereich des Strafrechts übernommen. Im Jahr 2001 erwarb ich die Berufsbezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht". Da ich mit ganzem Herzen Strafverteidigerin bin, sind regelmäßige Fortbildungen für mich eine Selbstverständlichkeit.